Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 22.05.2003

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 20.05.2003 - I-24 U 49/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,4363
OLG Düsseldorf, 20.05.2003 - I-24 U 49/03 (https://dejure.org/2003,4363)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.05.2003 - I-24 U 49/03 (https://dejure.org/2003,4363)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. Mai 2003 - I-24 U 49/03 (https://dejure.org/2003,4363)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,4363) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Wenn die Wohnung nicht richtig geräumt wurde...

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Vermieterin nimmt Mieträume nicht zurück - Keine Nutzungsentschädigung, wenn Gerümpel nur wenig stört

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Nicht vollständig geräumt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB §§ 295 535 546a Abs. 1 557 a
    Vorenthaltung der Mietsache bei nicht vollständiger Räumung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2003, 1411
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 10.01.1983 - VIII ZR 304/81

    Annahmeverzug bei Rückgabe von Mieträumen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.05.2003 - 24 U 49/03
    Dementsprechend bedeutet das im Vorfeld der Erfüllungshandlung, dass der Vermieter, der die Rücknahme nicht geräumter Mietflächen ablehnt, nicht in Annahmeverzug gerät (BGH NJW 1983, 1049, 1050; vgl. auch Senat aaO).

    bb) In Annahmeverzug gerät der Vermieter aber dann, wenn er ein Erfüllungsangebot zurückweist, welches nur unwesentlich von der vollständigen Erfüllung der Rückgabeverpflichtung abweicht, insbesondere dann, wenn nur einzelne Sachen zurückbleiben, die den Vermieter an der Besitzausübung und Nutzung der Mietsache nicht wesentlich hindern (BGH NJW 1983, 1049, 1050; 1988, 2665, 2666; 1994, 3232, 3233f).

    Ob das zutrifft, lässt sich nicht generell beantworten, sondern hängt von den Umständen des jeweiligen Streitfalls ab (BGH NJW 1983, 1049, 1050).

  • BGH, 11.05.1988 - VIII ZR 96/87

    Vorenthaltung des Mietobjekts durch Zurücklassung zu beseitigender Einrichtungen;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.05.2003 - 24 U 49/03
    Ein Mieter, der zwar die Schlüssel übergibt, aber nicht räumt (oder umgekehrt), erfüllt den Rückgabeanspruch des Vermieters nicht (BGH NJW 1988, 2665, 2666).

    bb) In Annahmeverzug gerät der Vermieter aber dann, wenn er ein Erfüllungsangebot zurückweist, welches nur unwesentlich von der vollständigen Erfüllung der Rückgabeverpflichtung abweicht, insbesondere dann, wenn nur einzelne Sachen zurückbleiben, die den Vermieter an der Besitzausübung und Nutzung der Mietsache nicht wesentlich hindern (BGH NJW 1983, 1049, 1050; 1988, 2665, 2666; 1994, 3232, 3233f).

  • BGH, 05.10.1994 - XII ZR 53/93

    Zustellung der Klage an den Konkursverwalter in Unkenntnis der Konkurseröffnung;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.05.2003 - 24 U 49/03
    bb) In Annahmeverzug gerät der Vermieter aber dann, wenn er ein Erfüllungsangebot zurückweist, welches nur unwesentlich von der vollständigen Erfüllung der Rückgabeverpflichtung abweicht, insbesondere dann, wenn nur einzelne Sachen zurückbleiben, die den Vermieter an der Besitzausübung und Nutzung der Mietsache nicht wesentlich hindern (BGH NJW 1983, 1049, 1050; 1988, 2665, 2666; 1994, 3232, 3233f).
  • OLG Düsseldorf, 28.05.2002 - 24 U 133/01

    Vorenthalten der Mietsache i. S. des § 557 Abs. 1 BGB a.F.

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.05.2003 - 24 U 49/03
    a) Ein Vorenthalten im Sinne der vorgenannten Bestimmung liegt nach ganz herrschender Auffassung in Rechtsprechung und Literatur nur dann vor, wenn der Mieter die Mietsache nach beendetem Mietverhältnis nicht zurückgibt und das gegen den Willen des Vermieters geschieht (Senat ZMR 2003, 23 = NZM 2002, 742.).
  • AG Brandenburg, 16.06.2021 - 31 C 51/20

    Vorenthaltung der Mietsache: Vermieter erhält Nutzungsentschädigung in Höhe der

    Dies hat dann nämlich zur Folge, dass der Vermieter insofern dann auch die gesamte Mietsache/Wohnung vorenthalten wird ( BGH , BGHZ 104, Seite 285; OLG Düsseldorf , ZMR 2003, Seite 105; KG Berlin , Grundeigentum 2007, Seiten 217 f. = ZMR 2007, Seiten 194 f. = KG-Report 2007, Seiten 255 f. ) und der Vermieter seinen Anspruch auf Nutzungsentschädigung wegen Vorenthaltung der Mietsache nur dann zum Teil verliert, wenn er den zurückgegebenen Teil ggf. gesondert verwerten könnte ( OLG Hamburg , NJWE-MietR 1996, Seite 156; OLG Hamm , ZMR 1996, Seite 372; OLG Naumburg , Urteil vom 04.02.1999, Az.: 4 U 177/98; LG Berlin , MM 2000, Seite 85; LG Berlin , Grundeigentum 2000, Seite 677; LG Braunschweig , NZM 2000, Seite 277; OLG Düsseldorf , ZMR 2002, Seite 814; OLG Düsseldorf , ZMR 2004, Seiten 27 ff. = MDR 2003, Seiten 1411 ff.; OLG Koblenz , ZMR 2005, Seiten 712 f. = NZM 2006, Seiten 181 f.; KG Berlin , Grundeigentum 2006, Seite 53 = OLG-Report 2006, Seiten 125 f.; Düsseldorf , GuT 2006, Seite 29 = Grundeigentum 2006, Seiten 189 f. ), so dass, wenn in den (Wohn-)Räumen noch Sachen zurückgelassen werden, grundsätzlich eine (vollständige) Räumung auch (noch) nicht vorliegt, sondern nur eine teilweise Rückgabe und ein Vermieter dann auch die Rücknahme dieser Räume verweigern kann, ohne in Annahmeverzug zu geraten, wenn er die übrigen Räume des Objekts insofern auch nicht teilweise verwerten kann.
  • OLG Düsseldorf, 23.07.2009 - 24 U 109/08

    Ansprüche des Vermieters bei Renovierung der Mieträume erst nach Ende der

    Das liegt nur dann vor, wenn eine weitere Ausübung des (Mit)Besitzes durch den Mieter nach rechtlich beendetem Mietverhältnis gegen den Willen des Vermieters stattfindet, wenn sich also der Mieter weigert, dem vom Vermieter nach Beendigung des Mietvertrags geltend gemachten Herausgabeanspruch unverzüglich nachzukommen (Senat ZMR 2003, 23 = NZM 2002, 742; Senat OLGR Düsseldorf 2004, 34 = ZMR 2004, 27 = MDR 2003, 1411 jew. m. w. N.).
  • OLG Düsseldorf, 19.07.2011 - 24 U 200/10

    Mietobjekt ist im Übergabezustand zurückzugeben!

    Eine Mietsache wird vorenthalten, wenn der Mieter sie entgegen § 546 BGB nicht, verspätet oder nur teilweise geräumt zurückgibt und das Unterlassen der Rückgabe dem Willen des Vermieters widerspricht (st. Rspr.; BGH NJW-RR 2006, 229, 230; NJW 2007, 1594, 1595 jew. m.w.N.; Senat NJOZ 2004, 2086 = ZMR 2004, 27; NZM 2002, 742 = ZMR 2003, 23).

    Wenn es sich nur um wenige Gegenstände bzw. Einrichtungen handelt, die geringen Raum einnehmen und deren Beseitigung nur einen unerheblichen Aufwand an Mühe, Transport und Kosten erfordert (Bagatellgrenze), ist vielmehr von einer bloßen Schlechterfüllung auszugehen (BGH NJW 1994, 3232, 3234; NJW 1988, 2665, 2666; Senat NJOZ 2004, 2086 = ZMR 2004, 27; GE 2005, 796 = BeckRS 2005, 06745; Schmidt-Futterer/Streyl, Mietrecht, 10. Aufl., § 546 Rn. 43).

  • KG, 25.02.2019 - 8 U 6/18

    Insolvenz des Mieters eines Gewerbegrundstücks: Wiederherstellungsanspruch des

    Ob dies der Fall ist, hängt aber von den Umständen des Einzelfalles ab (vgl. Kammergericht, 12. Zivilsenat Beschluss vom 03. Juni 2010 - 12 U 164/09, MDR 2010, 1375; OLG Düsseldorf Urteil vom 20. Mai 2003 - 24 U 49/03, MDR 2003, 1411; Senatsbeschlüsse vom 07. August 2015 - 8 U 22/15 und vom 21.10.2002 - 8 U 252/01, Grundeigentum 2003, 46 für einen ähnlich gelagerten Fall des Belassens von Fundamenten).
  • OLG Düsseldorf, 16.02.2009 - 24 U 6/08

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen des Vermieters wegen nicht ausgeführter

    a) Ein Vorenthalten im Sinne des § 546a Abs. 1 BGB liegt nämlich nur dann vor, wenn eine weitere Ausübung des (Mit-)Besitzes durch den Mieter nach rechtlich beendetem Mietverhältnis gegen den Willen des Vermieters stattfindet, wenn sich also der Mieter weigert, dem vom Vermieter nach Beendigung des Mietvertrags geltend gemachten Erfüllungsanspruch (hier: Übergabe der restlichen Schlüssel) unverzüglich nachzukommen (Senat ZMR 2003, 23 = NZM 2002, 742; Senat OLGR Düsseldorf 2004, 34 = ZMR 2004, 27 = MDR 2003, 1411 jew. m. w. N.).
  • LG Bonn, 10.02.2017 - 1 O 201/16

    Hochwasser; Mietmangel; Rückgabepflicht; Mietminderung

    Zwar schließt der Annahmeverzug des Vermieters insoweit den Zahlungsanspruch des § 546a BGB im Grundsatz aus (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 27.04.2006 - I-24 U 152/05 = juris Rd.19; OLG Düsseldorf, Urt. v. 20.05.2003 - I-24 U 49/03 = juris Rd.6ff.; LG Bonn, Urt. v. 05.06.2014 - 6 S 173/13 = juris Rd.17).
  • OLG Düsseldorf, 29.11.2004 - 24 U 157/04

    Annahmeverzug des Vermieters bei Zurückweisung des Rückgabeangebots unvollständig

    Ein Vermieter, der ein solches Angebot zurückweist (etwa mit der Begründung, die Räume seien in einem schlechten Erhaltungszustand oder fällige Schönheitsreparaturen noch nicht erledigt), kommt in Annahmeverzug mit der Folge, dass der Mieter die Räume nicht (mehr) vorenthält und eine Nutzungsentschädigung nicht (mehr) schuldet (vgl. BGH NJW 1983 1049 und 1988, 2665, 2666; Senat MDR 2002, 1244=ZMR 2003, 23 und MDR 2003, 1411=ZMR 2004, 27 jew. m.w.Nachw.).
  • LG Lüneburg, 29.10.2008 - 6 S 96/08

    Nutzungsentschädigungsanspruch bei verspäteter Wohnungsrückgabe im Annahmeverzug

    Vielmehr schließt sich die Kammer den überzeugenden Ausführungen des 24. Zivilsenates des Oberlandesgerichts Düsseldorf, nach denen ein Annahmeverzug des Vermieters ausreicht, um dessen Anspruch aus § 546 a BGB entfallen zu lassen, an (vgl. OLG Düsseldorf, 24, Zivilsenat, Urteil v. 20.05.2003, Az.: I - 24 U 49/03, 24 U 49/03, so auch Palandt/Weidenkaff, aaO, § 546 a, Rn. 9 m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 07.09.2021 - 3 U 105/20

    Anspruch des Vermieters auf Nebenkostenvorauszahlungen

    Ein Vorenthalten liegt dagegen nicht vor, wenn sich der Vermieter zu Unrecht weigert, die ihm zur Rückgabe angebotene Mietsache anzunehmen (OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.5. 2003 - 24 U 49/03).
  • OLG Koblenz, 08.11.2004 - 12 U 1420/03

    Gewerberaummiete: Voraussetzungen des Anspruchs auf Nutzungsausfallentschädigung;

    Weigert sich der Vermieter bei Beendigung des Mietverhältnisses gar die Räume zurückzunehmen, weil sie noch nicht vollständig geräumt seien, so liegt ebenfalls kein Vorenthalten des Mieters vor, auch wenn noch einzelne, die Nutzung des Mietobjekts nicht wesentlich hindernde Sachen in den Räumen geblieben sind (OLG Düsseldorf MDR 2003, 1411 ff.).
  • OLG Brandenburg, 17.08.2021 - 3 U 105/20

    Mieter muss nach außerordentlicher Kündigung Mietausfall ersetzen!

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 22.05.2003 - 15 W 98/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,3278
OLG Hamm, 22.05.2003 - 15 W 98/03 (https://dejure.org/2003,3278)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22.05.2003 - 15 W 98/03 (https://dejure.org/2003,3278)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22. Mai 2003 - 15 W 98/03 (https://dejure.org/2003,3278)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,3278) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Judicialis

    WEG § 7 Abs. 4 Nr. 1

  • rechtsportal.de

    Zur wirksamen Entstehung von Sondereigentum bei Widerspruch zwischen Teilungserklärung und Aufteilungsplan

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Steht unauflösbarer Widerspruch Sondereigentum entgegen?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2003, 1411 (Ls.)
  • DNotZ 2003, 945
  • FGPrax 2003, 208
  • ZMR 2004, 369
  • Rpfleger 2003, 574
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 30.06.1995 - V ZR 118/94

    Abgrenzung der Zuständigkeit des Wohnungseigentums- und des Prozeßgerichts;

    Auszug aus OLG Hamm, 22.05.2003 - 15 W 98/03
    Ist danach Sondereigentum nicht wirksam begründet worden, verbleibt es nach der Regel des § 5 Abs. 1 WEG bei der Entstehung von Gemeinschaftseigentum (BGHZ 130, 159 = NJW 1995, 2581, 2583 m.w.N.).
  • BGH, 10.09.1998 - V ZB 11/98

    Regelungen der Hausordnung in einem Eigentümerbeschluß

    Auszug aus OLG Hamm, 22.05.2003 - 15 W 98/03
    Die Auslegung hat deshalb allein nach objektiven Maßstäben den Inhalt zu ermitteln, wie er sich für den unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung des im Grundbuch Eingetragenen ergibt (BGHZ 139, 288 = NJW 1998, 3713, 3714 m.w.N.).
  • BGH, 24.11.1978 - V ZB 11/77

    Zur Übertragung von Sondernutzungsrechten von Kfz-Abstellplätzen

    Auszug aus OLG Hamm, 22.05.2003 - 15 W 98/03
    Daraus folgt, dass ein Sondernutzungsrecht nicht an einen außerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft stehenden Dritten übertragen werden kann (BGHZ 73, 145 = NJW 1978, 548, 549).
  • OLG Hamm, 13.08.1996 - 15 W 115/96

    Sondereigentum und Deckenisolierung

    Auszug aus OLG Hamm, 22.05.2003 - 15 W 98/03
    Umstände außerhalb der Urkunde, insbesondere subjektive Vorstellungen des teilenden Eigentümers, die nicht aus der Urkunde selbst heraus erkennbar sind, müssen deshalb unberücksichtigt bleiben (Senat FGPrax 1996, 176, 178; NJWE-MietR 1997, 114).
  • BayObLG, 24.07.1997 - 2Z BR 49/97

    Mitwirkende bei Umwandlung von Teileigentums in Wohnungseigentum - Rechtsstellung

    Auszug aus OLG Hamm, 22.05.2003 - 15 W 98/03
    Der teilende Eigentümer kann sich daher nicht vorbehalten, nachträglich eine Änderung der dinglichen Grundstruktur der Gemeinschaft herbeizuführen (BayObLGZ 1997, 233; FGPrax 2000, 60).
  • OLG Hamburg, 25.02.2002 - 2 Wx 94/01

    Keine Verwirkung von Sondereigentum als dinglichem Recht- Entstehung von

    Auszug aus OLG Hamm, 22.05.2003 - 15 W 98/03
    Bis zur Errichtung des Gebäudes steht dem Wohnungs- bzw. Teileigentümer ein Anwartschaftsrecht auf Erwerb des Sondereigentums als Vollrecht zu, dem das Recht zur Herstellung aller Räume unabdingbar innewohnt (Senat NJW-RR 1987, 842, 843; OLG Hamburg NZM 2003, 109; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 8. Aufl., § 3, Rdnr. 26).
  • BGH, 17.04.1996 - XII ZB 42/96

    Nachweis der Rechtzeitigkeit des Einwurfs der Berufungsbegründung in den

    Auszug aus OLG Hamm, 22.05.2003 - 15 W 98/03
    Eine Glaubhaftmachung reicht insoweit nicht aus, jedoch kann im Wege des Freibeweises auch eine eidesstattliche Versicherung dem Rechtsmittelgericht die volle Überzeugung von der Unrichtigkeit des Eingangstempels vermitteln (BGH NJW 1996, 2038).
  • OLG Hamm, 26.01.1998 - 15 W 502/97

    Sondereigentumsfähigkeit von Pkw-Abstellplätzen auf nichtüberdachtem

    Auszug aus OLG Hamm, 22.05.2003 - 15 W 98/03
    Denn wenn lediglich die Errichtung von PKW-Einstellplätzen auf dem gemeinschaftlichen Grundstück gewollt gewesen wäre, hätte Sondereigentum von vornherein nicht begründet werden können, weil Sondereigentum an einer nicht bebauten Grundstücksfläche nicht bestellt werden kann (Senat NJW-RR 1998, 516 = NZM 1998, 267).
  • BayObLG, 05.01.2000 - 2Z BR 163/99

    Zur Umwandlung von Gemeinschaftseigentum in Sondereigentum

    Auszug aus OLG Hamm, 22.05.2003 - 15 W 98/03
    Der teilende Eigentümer kann sich daher nicht vorbehalten, nachträglich eine Änderung der dinglichen Grundstruktur der Gemeinschaft herbeizuführen (BayObLGZ 1997, 233; FGPrax 2000, 60).
  • OLG Hamm, 03.02.1987 - 15 W 456/85

    Recht des Teileigentümers zur Errichtung vorgesehener Garagen auch nach längerem

    Auszug aus OLG Hamm, 22.05.2003 - 15 W 98/03
    Bis zur Errichtung des Gebäudes steht dem Wohnungs- bzw. Teileigentümer ein Anwartschaftsrecht auf Erwerb des Sondereigentums als Vollrecht zu, dem das Recht zur Herstellung aller Räume unabdingbar innewohnt (Senat NJW-RR 1987, 842, 843; OLG Hamburg NZM 2003, 109; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 8. Aufl., § 3, Rdnr. 26).
  • OLG Hamm, 18.09.2006 - 15 W 259/05

    Entstehung eines sog. isolierten oder sondereigentumslosen Miteigentumsanteils

    Es entspricht allgemeiner Auffassung in Rechtsprechung und Literatur, dass an Teilen der Grundstücksfläche, die nicht Bestandteil eines Gebäudes i.e.S. sind, auch unter Berücksichtigung von § 3 Abs. 2 S.2 WEG Sondereigentum nicht gebildet werden kann (Senat NJW-RR 1998, 516ff; DNotZ 2003, 945, 947; Kompaktkommentar (KK)-WEG/Elzer, § 3 Rdn.107; Bärmann/Pick, WEG, 15.Aufl., § 3 Rdn.8 jew. m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 23.01.2006 - 20 W 195/03

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Begründung eines Sondernutzungsrechts bei

    Lassen sich der Text der Eintragungsbewilligung und die Angaben im Aufteilungsplan auch nicht durch eine Auslegung entsprechend §§ 133, 157 BGB in Einklang bringen und verbleibt somit ein nicht ausräumbarer Widerspruch, so ist ein Sondernutzungsrecht nicht entstanden (BGH NJW 1995, 2851, 2853 für das Sondereigentum; BayObLG DWE 2001, 71; OLG Düsseldorf WuM 2001, 617; OLG Hamm Rpfleger 2003, 574; Bärmann/Pick/Merle: WEG, 9. Aufl., § 15 Rdnr. 19; Palandt/Bassenge: WEG, 65. Aufl., § 5, Rdnr. 1 ; Weitnauer: WEG, 9. Aufl., § 15, Rdnr. 33; Staudinger/Rapp: WEG (2005), § 7, Rdnr. 19).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht